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Erlaubnis zum Feilbieten von Waren gelegentlich auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass

Sie möchten gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Waren zum Sofortverkauf anbieten? Dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle und benötigen keine Reisegewerbekarte.

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