Beschreibung
Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.
Ein Antrag kann zu folgenden Veranstaltungen gestellt werden:
- Volksfeste
- Ausstellungen
- Wochenmärkte
- Großmärkte
- Jahrmärkte
- Spezialmärkte
Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Der Antrag auf Marktfestsetzung muss auf einem Formblatt erfolgen.
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn des Marktes zu stellen.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung
- Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der jeweiligen Aussteller oder Anbieter mit Betriebsanschrift bzw. Wohnanschrift
- maßstabgerechter Lageplan bzw. Grundriss
- Teilnahmebedingungen
- ggf. Sicherheitskonzept
- gültige Haftpflichtversicherung
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". -> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein. (bei einer juristischen Person für jeden gesetzlichen Vertreter)
- ggf. Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei der Behörde der juristischen Person -> Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften Handelsregisterauszug
Gebühren
56,00 bis 2.267,00 Euro
Rechtsgrundlage(n)
§ 69 Gewerbeordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (Öffnet in einem neuen Tab) (MWAEGebO)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Kubitza | erlaubnispflichtiges Gewerbe (F - J) | komm. Arbeitsgruppenleiter | 0331 289-1696 |
Frau Kompart | erlaubnispflichtiges Gewerbe (K - M) | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (K-M), Sportwetten | 0331 289-1689 |
Herr Rosenfeld | erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E) | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1693 |
Frau Tänzler | erlaubnispflichtiges Gewerbe (S - Z) | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (S - Z) | 0331 289-1699 |
Frau Wallow | erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R) | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1698 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3214 Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten | 0331 289-1690 |