Reisegewerbekarte 

Beschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung (z. Bsp. ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet (verkauft) oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,  Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht.

Unter das Reisegewerbe fällt darüber hinaus die selbständige Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart. Für bestimmte Schaustellertätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Beantragung muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.