Reisegewerbekarte 

Kurzbeschreibung

Reisegewerbekarte beantragen

Beschreibung

Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.

Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

Für bestimmte Schaustellertätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Beantragung muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.