Gefahren-, Schadenbeseitigung an kommunalen Uferbefestigungen

Beschreibung

Die Arbeitsgruppe veranlasst die Gefahren-, Schadensbeseitigung

Zu den Uferbefestigungen gehören nicht die Uferwege sondern nur die befestigten Schrägufer oder Uferwände mit ihren Ausstattungen.

Zu den kommunalen Uferbefestigungen gehören:

  • rechtes Ufer Glienicker Brücke
  • Berliner Straße vereinzelte Teilabschnitte
  • Standort Schiffbauergasse inklusive Anlegesteg und Aussichtsplattform (Seebühne)
  • linkes und rechtes Ufer Humboldtbrücke inklusive Lahnungen bis Nuthemündung
  • linkes und rechtes Ufer Alte Fahrt und Neue Fahrt (Freundschaftsinsel)
  • Hafenbecken Lange Brücke (Neuer Lustgarten, Inselspitze, Havelhof, Hinzenberg)
  • Speicherstadt vereinzelte Teilabschnitte
  • Neustädter Havelbucht ohne Südufer
  • Tornow-, Küsselspitze
  • Auf dem Kiewitt
  • Fährrampen Seilfähre Kiewitt-Hermannswerder inklusive Havariestege
  • Schillerplatz
  • Zeppelinstraße; vereinzelte Teilabschnitte
  • Bahnhof Griebnitzsee
  • Stadtkanal Yorckstraße und Bereich Große Fischerstraße
  • Aussichtsplattform “Platz an der Havel“ - Zentrum Ost
  • aufgeständerter Weg am Schafgraben (Steg)
  • Havariestege der Fähre Kiewitt-Hermannswerder
  • Holzterrasse am Bürgerhaus Schlaatz
  • Bäkesteg über den Bäkegraben (Paddengraben) in Klein Glienicke

Nicht benannte Uferanlagen sind in der Baulast der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowei deren Nutzungsberechtigten / Dritte bei Gewässer I. Ordnung oder in der Baulast des Landesumweltamtes für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bei schiffbaren Gewässer II. Ordnung, Nuthe oder in der Baulast landseitiger Eigentümer.