Beschreibung
Die Arbeitsgruppe veranlasst die Gefahren-, Schadensbeseitigung
Zu den Uferbefestigungen gehören nicht die Uferwege sondern nur die befestigten Schrägufer oder Uferwände mit ihren Ausstattungen.
Zu den kommunalen Uferbefestigungen gehören:
- rechtes Ufer Glienicker Brücke
- Berliner Straße vereinzelte Teilabschnitte
- Standort Schiffbauergasse inklusive Anlegesteg und Aussichtsplattform (Seebühne)
- linkes und rechtes Ufer Humboldtbrücke inklusive Lahnungen bis Nuthemündung
- linkes und rechtes Ufer Alte Fahrt und Neue Fahrt (Freundschaftsinsel)
- Hafenbecken Lange Brücke (Neuer Lustgarten, Inselspitze, Havelhof, Hinzenberg)
- Speicherstadt vereinzelte Teilabschnitte
- Neustädter Havelbucht ohne Südufer
- Tornow-, Küsselspitze
- Auf dem Kiewitt
- Fährrampen Seilfähre Kiewitt-Hermannswerder inklusive Havariestege
- Schillerplatz
- Zeppelinstraße; vereinzelte Teilabschnitte
- Bahnhof Griebnitzsee
- Stadtkanal Yorckstraße und Bereich Große Fischerstraße
- Aussichtsplattform “Platz an der Havel“ - Zentrum Ost
- aufgeständerter Weg am Schafgraben (Steg)
- Havariestege der Fähre Kiewitt-Hermannswerder
- Holzterrasse am Bürgerhaus Schlaatz
- Bäkesteg über den Bäkegraben (Paddengraben) in Klein Glienicke
Nicht benannte Uferanlagen sind in der Baulast der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowei deren Nutzungsberechtigten / Dritte bei Gewässer I. Ordnung oder in der Baulast des Landesumweltamtes für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bei schiffbaren Gewässer II. Ordnung, Nuthe oder in der Baulast landseitiger Eigentümer.
Details
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie einen Schaden an einer Uferbefestigung melden wollen, dann bitte mit folgenden Angaben:
Wann wurde der Schaden festgestellt (Datum, Uhrzeit)?
Wo befindet sich der Schaden? (Bezeichnung Uferabschnitt, Bundeswasserstraßen-km)
Was ist beschädigt?
Wer ist der Verursacher?
Ihre Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefon und / oder E-Mail)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
u.a.:
Bundeswasserstraßengesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
Brandenburgisches Wassergesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz- BbgNatSchAG)
Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Küßner | Wasserbau, Uferanlagen | Arbeitsgruppenleiterin Ingenieurbauwerke | 0331 289-2762 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
4744 Arbeitsgruppe Ingenieurbauwerke | 0331 289-2762 |