Beschreibung
Als Baulastträger prüfen wir Anträge auf Sondernutzungen aus wasserbautechnischer Sicht.
Die Arbeitsgruppe ist keine genehmigende Behörde im Sinne § 54 Brandenburgische Bauordnung und § 87 Brandenburgisches Wassergesetz.
Anlegerechte für Fahrgastschiffe an verpachteten Anlegestellen (Hafenbecken Lange Brücke) werden von dem Dienstleister "Weisse Flotte Potsdam GmbH" koordiniert und vergeben.
Zu den kommunalen Uferanlagen gehören:
- rechtes Ufer Glienicker Brücke
- Berliner Straße vereinzelte Teilabschnitte
- Standort Schiffbauergasse inklusive Anlegesteg und Aussichtsplattform (Seebühne)
- linkes und rechtes Ufer Humboldtbrücke inklusive Lahnungen bis Nuthemündung
- linkes und rechtes Ufer Alte Fahrt und Neue Fahrt (Freundschaftsinsel)
- Hafenbecken Lange Brücke (Neuer Lustgarten, Inselspitze, Havelhof, Hinzenberg)
- Speicherstadt vereinzelte Teilabschnitte
- Neustädter Havelbucht ohne Südufer
- Tornow-, Küsselspitze
- Auf dem Kiewitt
- Fährrampen Seilfähre Kiewitt-Hermannswerder inkl. Havariestege
- Schillerplatz
- Zeppelinstraße; vereinzelte Teilabschnitte
- Bahnhof Griebnitzsee
- Stadtkanal Yorckstraße und Bereich Große Fischerstraße
- Aussichtsplattform “Platz an der Havel“ - Zentrum Ost
- aufgeständerter Weg am Schafgraben
- Havariestege der Fähre Kiewitt-Hermannswerder
- Holzterrasse am Bürgerhaus Schlaatz
- Bäkesteg über den Bäkegraben (Paddengraben) in Klein Glienicke
Nicht benannte Uferanlagen sind in der Baulast der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowei deren Nutzungsberechtigten / Dritte bei Gewässer I. Ordnung oder in der Baulast des Landesumweltamtes für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bei schiffbaren Gewässer II. Ordnung, Nuthe oder in der Baulast landseitiger Eigentümer.
Details
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag mit Datum und Angaben zum Antragsteller (Name, Tel.-Nr., Adresse)
- textliche Beschreibung - Was soll wofür und wie lange genutzt werden?
- Lageplan und kurze Skizze über das Vorhaben
Gebühren
nach Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam
privat-rechtlicher Vertrag
Rechtsgrundlage(n)
u.a.:
Bundeswasserstraßengesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
Brandenburgisches Wassergesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz- BbgNatSchAG)
Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)
Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Küßner | Wasserbau, Uferanlagen | Arbeitsgruppenleiterin Ingenieurbauwerke | 0331 289-2762 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
4744 Arbeitsgruppe Ingenieurbauwerke | 0331 289-2762 |