Auskünfte und Einsichtnahme in Straßenplanungen Überblick Details Kontakt Beschreibung Sie erhalten: Einsichtnahme in Straßenplanungsunterlagen, die in Vorbereitung sind Einsichtnahme in Planungsunterlagen Auskünfte vor Baubeginn Erforderliche Unterlagen keine Gebühren keine Rechtsgrundlagen u.a.: Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG, insbesondere § 10) Fernstraßengesetz (FStrG, insbesondere § 4) Zuständige Mitarbeiter/innen Name ZuständigkeitTelefon E‑Mail Frau Schulz Vorbereitung Straßenbau/Entwurf +49 331 289-2724 Verwaltungsstruktur 4741 Arbeitsgruppe Straßenplanung und Entwurf