Beschreibung
Sie erhalten:
- Einsichtnahme in Straßenplanungsunterlagen, die in Vorbereitung sind
- Einsichtnahme in Planungsunterlagen
- Auskünfte vor Baubeginn
Details
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
u.a.:
Brandenburgisches Straßengesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgStrG, insbesondere § 10)
Fernstraßengesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (FStrG, insbesondere § 4)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Schulz | Vorbereitung Straßenbau/Entwurf | Arbeitsgruppenleiterin Straßenplanung und Entwurf | 0331 289-2724 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
4741 Arbeitsgruppe Straßenplanung und Entwurf | 0331 289-2726 |