Hubschrauber- / Heißluftballonstarts 

Beschreibung

  • Es ist eine Unbedenklichkeitserklärung zum Überflug, Starten und Landen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.
  • Zum Vorhaben muss die schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegen. Des Weiteren müssen Auflagen der Luftfahrtbehörde beachtet werden.

Besonderheiten:

  • Ist die Örtlichkeit nicht geeignet (Gefahr für öffentliche Sicherheit), kann die Unbedenklichkeit nicht erteilt werden, unbeschadet der Zustimmung durch den Eigentümer.
  • Ist das Grundstück städtisches Eigentum, ist das zuständige Amt in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Der formlose Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post an den Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten gesandt werden.