Lotterien und Ausspielungen
Erforderliche Unterlagen
- Formular zur Anzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Spielplan (allgemeine Regeln für den Spielbetrieb, Teilnahmebedingungen - Einsatz, Auflistung sämtlicher Kosten, Reinertrag und vorgesehene Gewinnsumme)
- Gewinnplan (Auflistung aller Gewinne / Preise mit Einzelwertangabe)
- Satzung des Vereins (Veranstalters)
- Auszug aus dem Vereinsregisters bei eingetragenen Vereinen
- Auszug aus dem Handelsregister bei jur. Personen
- Nachweis vom Finanzamt über die Gemeinnützigkeit des Veranstalters (Befreiung von der Körperschaftssteuer)
Gebühren
Die Verwaltungsgebühren werden gemäß dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg i.V.m. der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales in der jeweils aktuell gültigen Fassung erhoben.
Über die festgesetzte Gebühr erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anzeige einen vorläufigen Gebührenbescheid.
Zahlungsart
- bar
- EC-Karte
Fristen
2 Wochen
Rechtsgrundlagen
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 9. Februar 2021
Strafgesetzbuch § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
Strafgesetzbuch § 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung
Allgemeine Erlaubnis für kleine Lotterien und Ausspielungen im Amtsblatt für Brandenburg