Einbürgerung (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit) 

Kurzbeschreibung

Anträge auf Einbürgerung können jederzeit schriftlich gestellt und mit den dazu einzureichenden Unterlagen (bitte nur Kopien!) per Post übersandt oder in den Hausbriefkasten der Landeshauptstadt Potsdam (Hauteingang Rathaus, Friedrich-Ebert-Str. 79/81) eingeworfen werden.  Antragsformulare dafür und Merkblätter dazu finden Sie unter Downloads/Links.

BITTE BEACHTEN SIE:

Aufgrund der Vielzahl der bereits vorliegenden Einbürgerungsanträge kann keine verlässliche Aussage getroffen werden, wann über ihren Antrag abschließend entschieden werden kann. Dieser Zeitpunkt hängt auch davon ab, ob der Antrag vollständig ist und wann die erforderliche Behördenbeteiligung abgeschlossen sein wird. Die Anträge werden grundsätzlich chronologisch nach Antragsdatum bearbeitet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeiten die Anträge schnellstmöglich. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, sehen Sie bitte von wiederholten Nachfragen zum Bearbeitungsstand (telefonisch oder per E-Mail) ab.

Der Ablauf der Gültigkeit Ihres Heimatpasses oder Ihres Reiseausweises für Ausländer/Flüchtlinge oder Ihres Aufenthaltstitels kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Sobald mit der Bearbeitung begonnen wird, erhalten Sie ein Schreiben von Ihrer Ansprechpartnerin bzw. ihrem Ansprechpartner. Um eine möglichst zügige Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, ist die telefonische Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartner/innen wie folgt:

Montag und Mittwoch:   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Beschreibung

Seit dem 27.06.2024 gelten mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ neue Bedingungen für die Einbürgerung.

Um die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu können, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • seit mind. 5 Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland; bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, gesicherter Lebensunterhaltsfinanzierung und deutschen Sprachkenntnissen auf Niveau C1 GER kann die Frist auf 3 Jahre verkürzt werden
  • Vollendung des 16. Lebensjahres oder gesetzliche Vertretung durch Elternteil/e oder Betreuungspersonen
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes/
  • Loyalitätserklärung
  • Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht, Aufenthaltserlaubnis als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger, Blaue Karte EU oder Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke
  • Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen (Ausnahmen möglich für frühere Gastarbeiter/Vertragsarbeitnehmer und nachgezogene Ehegatten, Vollzeit-Erwerbstätige mit ergänzendem Sozialleistungsbezug, familiäre Gemeinschaft mit minderjährigem Kind und Vollzeit-Erwerbstätigem)
  • keine Verurteilung wegen Straftaten (ausgenommen Bagatelldelikte)
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland 

Ehegatten und minderjährige Kinder können miteingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren und diverse Tools, wie z. B. ein Erklärvideo und einen digitalen Quick-Check, finden Sie auf der Website www.einbürgerung.de.


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