Einbürgerung (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit) 

Kurzbeschreibung

  • Einbürgerung und Miteinbürgerung Durchführung
  • Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Je nach Einbürgerungsregelung unterschiedliche Voraussetzungen
  • Anspruchseinbürgerung setzt unter anderem voraus:
    • rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt: mindestens 8 Jahre
    • Recht zum dauerhaften Aufenthalt
    • ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
    • Ehe-/Lebenspartner oder -partnerin und Kinder können miteingebürgert werden
      • auch bei kürzerem Aufenthalt
      • wenn sie sonstige Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung erfüllen
  • Regelanspruchseinbürgerung für Ehe-/Lebenspartner oder -partnerin von deutschen Staatsangehörigen
    • Voraussetzungen dazu unter anderem:
    • mindestens 3 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    • Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens 2 Jahren
    • ausreichende Deutschkenntnisse (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
    • Lebensunterhalt kann innerhalb der Ehe oder Lebenspartnerschaft ohne öffentliche Mittel bestritten werden
  • Ermessenseinbürgerung:
    • Möglichkeit zu positiver Entscheidung, wenn gesetzliche Mindestvoraussetzungen erfüllt
    • und öffentliches Interesse an Einbürgerung besteht
    • Ehe-/Lebenspartner oder -partnerin und Kinder unter 16 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen zusammen mit dem Einbürgerungsbewerber miteingebürgert werden
  • gemeinsame Voraussetzungen:
    • In der Regel muss bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden
    • Antrag notwendig
    • kostenpflichtig

Antrag bei der für Wohnort zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde einreichen

BITTE BEACHTEN:

Die Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde ist derzeit aus arbeitsorganisatorischen Gründen telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar.

Die sich stetig ändernde Gesetzeslage hat zur Folge, dass sich die Antragszahlen erhöhen. Durch eine begünstigende Rechtsprechung bezüglich der Einbürgerungsverfahren, werden meist Einbürgerungsanträge in einem erhöhten Maße gestellt, sodass die Einbürgerungsbehörde der Stadt Potsdam stark belastet ist. Es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten. 

Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Angelegenheit wären wir dankbar, wenn Sie von regelmäßigen Nachfragen zum Bearbeitungsstand absehen und bedanken uns für Verständnis.

Anträge auf Einbürgerung können jederzeit schriftlich gestellt und mit den dazu einzureichenden Unterlagen (bitte nur Kopien!) per Post übersandt oder in den Hausbriefkasten der Landeshauptstadt Potsdam (vor dem Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 79/81) eingeworfen werden.

Beschreibung

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.

Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union (EU). Sie können als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:

  • allgemeines Wahlrecht
  • alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit
  • unverwirkbares Aufenthaltsrecht
  • Zugang zum Beamtenstatus
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union
  • Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland
  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt

Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. Bei den Voraussetzungen und den Gebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1722
 +49 331 289-1733
 +49 331 289-1782