Beschreibung
- Gewährung ambulanter Hilfen, um den familiären Lebensbereich des Kindes zu erhalten, in Krisen pädagogisch zu betreuen und Problemlagen in ihren sozialen Beziehungen zu bearbeiten.
- Fremdunterbringungen, d.h. notwendige Hilfen über Tag und Nacht in Einrichtungen, Pflegestellen oder sonstigen Formen für Minderjährige und Mütter / Väter mit Kind.
- Ausübung des staatlichen Wächteramtes
Im Jugendamt der Landeshauptstadt Potsdam findet die sozialraumorientierte Betreuung statt. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Wohnortprinzip - das bedeutet, dass Sie Ihren Ansprechpartner in einem unserer drei Regionalteams finden.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Sorgerechtserklärung
- Medizinisches Gutachten
- schulische Stellungnahmen
- persönliche Unterlagen zur Lebenssituation (z.B. Eidesstattliche Versicherung, Mietvertrag, Schulden, etc.)
- Beschlüsse vom Familiengericht
Gebühren
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Bei stationären und teilstationären Hilfen werden die Eltern zu den Kosten herangezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch Teil Acht - SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)
§§ 1626 - 1698b Bürgerliches Gesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab) (BGB)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Gartenschlaeger | Sekretärin | Sekretärin Regionale Kinder- und Jugendhilfe | 0331 289-2281 |