Inhalt anspringen

Startseite des Serviceportals

Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein

Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam nimmt den Antrag auf Umtausch einer Fahrerlaubnis postalisch entgegen. Den postalischen Antrag finden Sie unter Downloads/Links.

Vorrangig werden Umtauschanträge alter Papierführerscheine der Geburtsjahre ab 1953 bearbeitet, da diese Papierführerscheine bereits ihre Gültigkeit verloren haben. Die Geburtsjahre vor 1953 oder Antragsteller/- innen mit einem bereits vorhandenen Scheckkartenführerschein müssen daher bis auf weiteres zurück gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge zum Umtausch richtet sich nach der offiziellen, bundesweiten Umtauschfrist.

Bitte beachten Sie dazu die offiziellen Umtauschfristen unter Downloads/Links.

Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:

Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Erläuterungen und Hinweise