Helmbefreiung
Kurzbeschreibung
Ab sofort nimmt die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf Helmbefreiung entgegen.
Bitte nutzen Sie das postalische Antragsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge ihres Posteinganges und ihrer Priorität. Ihr Sachbearbeiter setzt sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung. Anfragen zu dem Bearbeitungstand Ihres Antrages können nicht beantwortet werden.
Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Beschreibung
Personen, denen das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können von der Schutzhelmtragepflicht befreit werden.
Diese Personen können eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helmtragepflicht erhalten.