Zuwendungsverfahren der Städtebauförderung 

Beschreibung

Bearbeitet werden die Zuwendungsverfahren der Städtebauförderung für Sanierungsgebiete, Entwicklungsbereiche, große Plattenbausiedlungen und die Durchführung der Haushaltsaufgaben des Fachbereiches Stadtplanung und Stadterneuerung. Empfänger der Fördermittel ist die Gemeinde Potsdam.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel.

Das Zuwendungsverfahren ist in den Förderrichtlinien zur Städtebauförderung geregelt. Welche Einzelvorhaben im jeweiligen Fördergebiet gefördert werden, wird im Umsetzungsplan durch die Gemeinde im Zusammenwirken mit den beauftragten Treuhändern vorgeschlagen und durch das Land Brandenburg entschieden.