Kleine Investitionsbescheinigung 

Beschreibung

Mit der "Kleinen Investitionsbescheinigung" erfolgt eine bevorzugte Bearbeitung der entsprechenden Anträge im Grundbuch bzw. im Kataster, wenn Wohnraum geschaffen oder modernisiert oder Arbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.

Man unterscheidet folgende Fälle:

Grundbuch: 

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Eintragung des Eigentumswechsels
  • Eintragung einer Grundschuldbestellung
  • Eintragungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Eintragung von Dienstbarkeiten
  • Sonstige Grundbucheintragungen

Kataster: 

  • vordringliche Bereitstellung von Katasterunterlagen für Vermessungsarbeiten
  • vordringliche Übernahme von Vermessungsergebnissen

Hinweis:
Es werden keine "Kleinen Investitionsbescheinigungen" mehr ausgestellt, da die Rechtsgrundlage - die Grundbuchvorrangverordnung - mit dem zweiten Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht aufgehoben wurde.