Beschreibung
Bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, müssen die in der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam festgesetzten notwendigen Stellplätze hergestellt werden.
Die Landeshauptstadt Potsdam kann durch einen öffentlichen-rechtlich Vertrag mit dem Bauherrn vereinbaren, dass der Bauherr seine Verpflichtung ganz oder teilweise durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Potsdam ablöst.
Der Abschluss eines Stellplatzablösevertrages setzt voraus, dass die Herstellung von notwendigen Stellplätzen weder auf dem Baugrundstück noch auf einem in zumutbarer Entfernung gelegenen und dafür geeigneten Grundstück, dessen Benutzung für diesen Zweck rechtlich gesichert ist, möglich ist.
Details
Erforderliche Unterlagen
Die Berechnung der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu den abzulösenden Stellplätzen wird dem Bereich Stadterneuerung direkt zugeleitet.
Einen Antrag auf Abschluss eines Stellplatzablösevertrages können stellen:
- der Bauherr
- oder dessen Bevollmächtigter
Gebühren
- Der Abschluss des Stellplatzablösevertrages ist gebührenfrei.
Fristen
Ab Eingang der für den Abschluss des Vertrages erforderlichen Unterlagen ergeht
innerhalb von zwei Wochen das Vertragsangebot an den Antragsteller. Müssen weitere Vertragsverhandlungen durchgeführt oder Unterlagen bzw. Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Abschluss der letzten Vertragsverhandlung oder mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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47 Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur | 0331 289-2711 |