Beschreibung
Mitgliedschaft in einer der 15 Jugendfeuerwehren der Stadt Potsdam:
-
Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren
-
sinnvolles Freizeitangebot
-
jugendpflegerische Betreuung der Jugendlichen (Spiel, Sport, Jugendlager)
-
Aufnahme in die Jugendfeuerwehr zwischen dem 8. und 16. Lebensjahr
Nach einem Gespräch mit einem Mitarbeiter des Bereiches Gefahrenabwehr wird nach dem Wohnortprinzip der Kontakt zum jeweiligen Wehrführer bzw. Jugendfeuerwehrwart hergestellt (alternativ direkter Kontakt zum zuständigen Wehrführer / Jugendfeuerwehrwart zu den Diensten im Gerätehaus).
Details
Erforderliche Unterlagen
- Eigenhändig unterschriebenes Aufnahmeformular (Erhalt nach Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Wehrführer bzw. Jugendfeuerwehrwart)
- schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen
Das Formular kann über den Wehrführer oder per Post oder Fax an den Fachbereich Feuerwehr geschickt werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) - BbgBKG)
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (Öffnet in einem neuen Tab) - TVFF)
Jugendordnung des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
372 Bereich Gefahrenabwehr | 0331 3701-229 |