Beschreibung
- Prüfung eventueller Unterhaltszahlungen von Verwandten ersten Grades bei Sozialhilfebezug der Unterhaltsberechtigten gemäß einschlägiger Gesetze
- Eine Heranziehung zum Unterhalt erfolgt nur, sofern der / die unterhaltsberechtigte Verwandte (ersten Grades) Sozialhilfe bezieht.
Sie kann erfolgen für:
- Kindesunterhalt
- Erwachsenenunterhalt
- Trennungsunterhalt
Details
Erforderliche Unterlagen
Einkommen:
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z. B. Verdienstbescheinigung, ALG-Bescheid, Rentenbescheid ...)
- bei Selbständigen: 3 Steuerbescheide
Vermögen:
- einen Kontoauszug / Kontostand vom Vormonat
- Sparbücher, Wertpapiere, Nachweis(e) über Grundvermögen
Belastungen:
- Versicherungspolicen
- ggf. Unterhaltstitel
- Mietvertrag
- Kreditverträge
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 94 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (Öffnet in einem neuen Tab) (SGB XII)
§§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab) (BGB)
Unterhaltsleitlinien der Bundesländer