Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz 

Beschreibung

Für die Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist ein Anerkennungsverfahren von der Rehabilitierungsbehörde des Landes Brandenburg (siehe Downloads / Links) erforderlich.

Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz :

  • Anerkennung als Opfer von SED-Unrecht durch die Rehabilitierungsbehörde des Landes Brandenburg
  • geringes Einkommen auf Sozialhilfeniveau
  • persönliches Erscheinen
    (Sie können auch einen Dritten zur Antragstellung bevollmächtigen.)