Beschreibung
Für die Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist ein Anerkennungsverfahren von der Rehabilitierungsbehörde des Landes Brandenburg (siehe Downloads / Links) erforderlich.
Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz :
- Anerkennung als Opfer von SED-Unrecht durch die Rehabilitierungsbehörde des Landes Brandenburg
- geringes Einkommen auf Sozialhilfeniveau
- persönliches Erscheinen
(Sie können auch einen Dritten zur Antragstellung bevollmächtigen.)
Details
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Bewilligung von Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
- Bescheid der Rehabilitierungsbehörde der Landesregierung Brandenburg
- Miet- oder Nutzungsvertrag der Wohnung
- Nachweise über alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert der im Antrag aufgeführten Personen
Gebühren
keine
Fristen
-
ca. 4 Wochen (wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen)
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Muschick | Sachbearbeiterin BbgAföG, BAföG, AFBG und SED-Unrecht | 0331 289-2190 |