Einzureichende Nachweise des / der Verstorbenen (siehe Antragsformular):
1. Sterbeurkunde
2. Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
- lückenlose Girokontoauszüge der letzten 3 Monate bis zum Sterbedatum,
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Sparbücher,
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Geldanlagen,
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Wohneigentum,
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Versicherungssumme von Lebensversicherungen,
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Zeitwert des Kraftfahrzeugs,
-
Bausparguthaben und
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sonstige Vermögenswerte.
3. Testament / Erbvertrag wenn vorhanden
4. Aufstellung über mögliche Erben und Familienangehörige der/des Verstorbenen (Erben, Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft).
Einzureichende Nachweise des Antragstellers und des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners:
1. Erbschein oder Erbausschlagung
2. Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
3. Angaben zu weiteren Angehörigen der / des Verstorbenen (im und außerhalb des Haushalts lebende Erben und Angehörige der / des Verstorbenen)
4. Nachweise über Vermögensverhältnisse:
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lückenlose Girokontoauszüge der letzten 3 Monate bis zum Sterbedatum,
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Sparbücher,
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Geldanlagen,
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Wohneigentum,
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Versicherungssumme von Lebensversicherungen,
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Zeitwert des Kraftfahrzeugs,
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Bausparguthaben und
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sonstige Vermögenswerte.
5. Kopien der monatlichen Belastungen
6. Mietvertrag und letzte Mieterhöhungserklärung des Vermieters (aktuelle Miethöhe)
7. Kopie der Rechnung des Bestattungsinstituts
8. Kopie der Rechnungen des Friedhofes und des Krematoriums