Das amtsärztliche Zeugnis kann nach Abschluss der amtsärztlichen Untersuchung und / oder Einholung von Zusatzbefunden konsultierter Ärzte ausgestellt werden.
Voraussetzungen:
Terminabstimmung mit dem zuständigen Mitarbeiter
Kontaktdaten
Telefon
+49 331 289-2405 (Anmeldung)
Unterlagen
Vorliegen des Antrages einer Behörde im Rahmen eines Amtshilfeersuchens
Gebühren
Keine Gebühren – für Amtshilfeersuchen
Ansonsten trägt der Antragsteller die Kosten (die Höhe der Kosten ist von den notwendigen Untersuchungen abhängig)