Beschreibung
Das amtsärztliche Zeugnis kann nach Abschluss der amtsärztlichen Untersuchung und / oder Einholung von Zusatzbefunden konsultierter Ärzte ausgestellt werden.
Voraussetzungen:
- Terminabstimmung mit dem zuständigen Mitarbeiter
Details
Erforderliche Unterlagen
- Vorliegen des Antrages einer Behörde im Rahmen eines Amtshilfeersuchens
Gebühren
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Keine Gebühren – für Amtshilfeersuchen
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Ansonsten trägt der Antragsteller die Kosten (die Höhe der Kosten ist von den notwendigen Untersuchungen abhängig)
Erreichbarkeit und Anschrift
amtsärztliches Zeugnis - Asylbewerber
Erreichbarkeit
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3311 Arbeitsgruppe Begutachtung und Sexuelle Gesundheit | 0331 289-2405 |