Erstbelehrung gem. § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt (Gesundheitspass / Nachweis für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln) 

Beschreibung

Erwerb eines Nachweises für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln

Voraussetzung:

  • Wohnsitz oder die Arbeitsstelle muss in Potsdam sein
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass
  • Minderjährige benötigen eine "Elternvollmacht", zu finden unter Downloads/ Links

Beschreibung: 

Nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) führt das Gesundheitsamt die Belehrung bei Personen durch, die gewerbsmäßig und/oder regelmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln, verkaufen oder auf andere Weise in den Verkehr bringen.

Die Bescheinigung nach Paragraf 43 IfSG ist lebenslang gültig, wenn nach Erwerb der Bescheinigung in den folgenden drei Monaten erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufgenommen wird. 

Einen Termin für die Belehrung können Sie im unten eingeblendeten Terminkalender online buchen, wenn Sie in Potsdam wohnen und arbeiten.

Für die Zeit der Schulung und der Bearbeitung planen Sie bitte eine Gesamtdauer von 45-60 Minuten ein. 

Sollten Sie einen Dolmetscher für die allgemeine Belehrung benötigen, wäre dieser von Ihnen zu organisieren. 

Bei der Online-Terminverwaltung haben Sie die Möglichkeit, sich einen verbindlichen Schulungstermin zu reservieren.

Ist die Belehrung für ein Schülerpraktikum notwendig, sind Termine nur telefonisch (nicht online) zu vereinbaren.

Persönlich bzw. telefonisch können Sie an folgenden Tagen einen Termin vereinbaren:

Mo

10:00 - 11:00 Uhr

Di

10:00 - 11:00 Uhr

Do

10:00 - 11:00 Uhr

Besucheranschrift

Gesundheitsamt Potsdam
Haus P
Berliner Straße 150 a
14467 Potsdam

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-2358 (Terminvereinbarung Gesundheitspässe)
Telefax +49 331 289-842405
Internet  Online-Terminverwaltung Gesundheitspass