Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Details
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Formulare
Land Brandenburg:
Formulare sind auf der Internetseite des für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes erhältlich.
Gebühren
- 45,00 Euro
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung und ist durch den / die Bürger*in zu begleichen. - Nachweise für Schülerpraktikum, Ehrenamt, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst sind kostenlos
Zahlungsarten
Die Bezahlung kann über Giropay, Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal erfolgen.
Verfahrensablauf
- Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Hier gelangen Sie zur Terminbuchung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Die Belehrung ist in 26 Sprachen möglich
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Ist die Belehrung für ein Schülerpraktikum, Ehrenamt, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst bitte folgendes beachten:
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Voraussetzung Wohnort Potsdam
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4 Wochen vor Praktikums-/Tätigkeitsbeginn Kontaktaufnahme per E-Mail an gesundheitspassrathaus.potsdamde
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Nach E-Mail Eingang erfolgt eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
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Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Auskunft zum Verfahren der Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln
Zuständigkeit
Gesundheitsamt Potsdam
Haus P (2. Etage, Anmeldung)
Berliner Straße 150 a
14467 Potsdam
E-Mail: gesundheitspassrathaus.potsdamde
Telefon: 0331 / 289-2358
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Auskunft erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt.
Hinweise
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Lebenslange Gültigkeit der Bescheinigung nach § 43 IfSG, wenn:
- die Aufnahme der Tätigkeit nach Erwerb der Bescheinigung innerhalb von drei Monaten erfolgte und
- in diesem Zeitraum die erste Belehrung am Arbeitsort erfolgte
- und dokumentiert wurde.
Weiterführende Informationen
Land Brandenburg:
Weiterführende Informationen erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt.
- Informationen zum Infektionsschutzgesetz des Bundesinstitut für Risikobewertung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zum Infektionsschutzgesetz des Robert Koch-Instituts (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zum Infektionsschutz von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Öffnet in einem neuen Tab)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3311 Arbeitsgruppe Begutachtung und Sexuelle Gesundheit | 0331 289-2405 |