Heilpraktikerüberprüfung - beschränkte Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie
Kurzbeschreibung
Achtung!
Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage durch das Corona-Virus und der derzeit äußerst kritischen Pandemiephase, kommt es zur verminderten Aufgabenwahrnehmung der „Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen für das Land Brandenburg“.
Dementsprechend müssen die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen für den März-Turnus 2022 abgesagt werden!
Durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam werden keine Anmeldungen - im Anmeldemonat Dezember 2021 - von Antragstellern sowie von anderen Gesundheitsämtern des Landes Brandenburg für die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen im März 2022 entgegengenommen.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus 2020 und 2021 ist davon auszugehen, dass der Oktober-Turnus 2022 durchgeführt werden kann und der Zugang zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung im Land Brandenburg daher auch im Jahr 2022 gewahrt bleibt.
Beschreibung
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) die uneingeschränkte und eingeschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung für das gesamte Land Brandenburg durch.
Zuständig für die Antragstellung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich das Gesundheitsamt, in deren Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Sinne des Melderechtes hat.
Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- Der schriftliche Teil wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt.
- Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Überprüfung.
- Nach erfolgreich bestandener mündlicher Überprüfung erhalten Sie von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt die Erlaubnisurkunde zur Ausübung der heilkundlich-psychotherapeutischen Tätigkeit nach dem HPG.
- Bei Nichtbestehen erhalten Sie, ebenso von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt, einen schriftlichen Bescheid mit der Begründung für die Versagung der Erlaubniserteilung.
- Die mündliche Überprüfung erfolgt ca. 4 Wochen nach bestandener schriftlicher Prüfung. Die Überprüfungsdauer beträgt pro Person ca. 30 Minuten. Die Überprüfung wird in Verantwortung eines Arztes der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt. Als gutachterlich tätige Beisitzer fungieren ein Heilpraktiker und ein Psychotherapeut. Das Ergebnis wird Ihnen im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Die zuständige Verwaltungsbehörde wird über das Ergebnis der Überprüfung informiert. Von dort erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid bzw. die Erlaubnisurkunde.
Der mündliche Teil der Überprüfung enthält folgende Schwerpunkte:
Nachweis über ausreichende Kenntnisse
- der psychologischen Diagnostik
- der Psychopathologie
- der klinischen Psychologie
- zur Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit (insbesondere im psychotherapeutischen Bereich) gegenüber den ärztlichen und allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen Behandlungen
- ausreichend diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf einschlägige Krankheitsbilder sowie die Befähigung, die Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln
- anwendungsbereite Kenntnisse der Ersten-Hilfe
Termine:
Die Überprüfungen finden zweimal im Jahr statt. Das bedeutet, dass die schriftlichen Überprüfungen auf dem Gebiet der Psychotherapie an jedem 3. Mittwoch im März (Anmeldezeitraum 01.12. bis 31.12. des Vorjahres) und jedem 2. Mittwoch im Oktober (Anmeldezeitraum 01.07. bis 31.07. des laufenden Jahres) erfolgen.
Kontaktdaten
Telefax | +49 331 289-3788 |
---|---|
E-Mail-Adresse | heilpraktikerueberpruefungrathaus.potsdamde |
Erforderliche Unterlagen
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Wohnort, zuständigen Gesundheitsamt im Land Brandenburg. Ihr persönliches Erscheinen bei Antragstellung ist unbedingt erforderlich.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein kurz gefasster Lebenslauf
- ein amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 1 Monat)
- eine Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Monat), wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Ihnen die infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte für die Berufsausübung als Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
- Ein Nachweis (Vorlage des Originals und einer Kopie oder beglaubigte Kopie), dass Sie mindestens über einen Volksschulabschluss verfügen.
- Ein formloser Antrag
Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben:
- ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
- ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie oder Physiotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen
Gebühren
319,00 Euro - Schriftliche Überprüfung (Fälligkeit im entsprechenden Anmeldezeitraum)
346,00 Euro - Mündliche Überprüfung (Fälligkeit nach bestandener schriftl. Überprüfung)
102,00 Euro - Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
51,00 Euro - Gebühr bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags gemäß § 1 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 17 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 (GVBl. I/09, Nr. 11 S. 246)
135,00 Euro - Erlaubniserteilung nach Prüfung der Aktenlage
101,25 Euro - Gebühr bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags nach Prüfung der Aktenlage gemäß § 1 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 17 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 (GVBl. I/09, Nr. 11 S. 246)
Die Einzahlung der Gebühr für die schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung überweisen Sie bitte entsprechend der Fälligkeiten unter Angaben des Verwendungszweckes an die
- Stadtkasse der Landeshauptstadt Potsdam
- Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam,
IBAN: DE65 160500003502221536
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: PK: 46999987 / HPÜ / Vor-und Zuname des Prüflings
Wenn Sie die entsprechend zu zahlende Gebühr für die schriftliche Überprüfung fristgerecht eingezahlt haben, gelten Sie als zugelassen und erhalten etwa vier Wochen vor dem Überprüfungstermin eine schriftliche Einladung.
Bitte beachten Sie den angegebenen Einzahlungszeitraum. Verspätet eingehende Zahlungen können nicht berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Berufsbezeichnung:
Nach Psychotherapeutengesetz darf die Bezeichnung „Psychotherapeut" von anderen Personen als Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden.
Bei einer Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz darf die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut" somit nicht geführt werden.
Das unbefugte Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut" ist ebenso strafbar wie das Führen von Bezeichnungen, die ihr zum Verwechseln ähnlich sind.
Eine gesetzliche Berufsbezeichnung für Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis besteht nicht. Diese Erlaubnisse berechtigen nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker" bzw. „Heilpraktikerin" ohne einschränkenden Zusatz. Als rechtlich unbedenklich kann die Verwendung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" empfohlen werden.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Chevallier | +49 331 289-2359 |
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008112.php
- Druckdatum
- 02.06.2023 00:43