Beschreibung
- Nach der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln sowie Gehegewild, Kameliden und sonstigen Klauentieren verpflichtet, dies vor Beginn der Tätigkeit im Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen.
- Der Tierhalter hat bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar im Bestand befindlichen Schweine, Schafe und Ziegen anzuzeigen.
- Nach Bienenseuchen-Verordnung hat jeder Imker vor Beginn der Haltung den Standort und die Anzahl der Bienenvölker im Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen.
- Die Tierhaltungen sind zudem bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen unter der Telefonnummer 0335 584150 bzw. www.tierseuchenkassebrandenburg.de.
Details
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige sollte mit dem Formblatt Tierbestand (siehe Downloads / Links) erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
- Name
- Anschrift
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere
- Nutzungsart
- Standort der Tiere
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Dr. Schielke | Bereichsleiter Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Amtstierarzt | Bereichsleiter Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Amtstierarzt | 0331 289-1815 |
Frau Scorr | Tiergesundheit und Veterinärwesen | Sachbearbeiterin für Tiergesundheit | 0331 289-1828 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3271 Arbeitsgruppe Veterinärwesen | 0331 289-1817 |