Beschreibung
- Koordination und gebündelte Bearbeitung von Suchkreisanfragen der Mobilfunknetzbetreiber
- Management bei Standortproblemen
- Koordination und Beantwortung von Bürgeranfragen
- Erfassung von Inbetriebnahmen, Um- und Abbauten von Mobilfunkanlagen
Weitere Informationen finden Sie im Umweltportal und Downloads / Links.
Details
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
keine
Fristen
- mündliche Auskunft ca. 10 min.
- Stellungnahme Bürgeranfrage ca. 2 Wochen
- Stellungnahme Suchkreis ca. 6 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
Freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber gegenüber der Bundesregierung - Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Informationen und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze (Öffnet in einem neuen Tab) vom 05.12.2001
Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) vom vom vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])
Kommunale Beteiligung und Anhörung bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden - die Ergebnisse der Beteiligung sind vom Mobilfunkanbieter zu berücksichtigen gemäß §7a 26. BImSchV vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 266) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Matzke | Abfallwirtschaft, Mobilfunk | Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft, Mobilfunk | 0331 289-3773 |