Beschreibung
Informationen und Auskünfte zur Landwirtschaft und zum Bodenrecht, zum Bodenordnungsverfahren, zu Landverträgen, Bodenreform-Vorgängen
- Betreuung / Beratung von Landwirten
- Auskunft zur Dorferneuerung
Die Gewährung von Direktzahlungen ist seit dem Jahr 2005 auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft.
Die Cross Compliance-Regelungen umfassen:
- Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen
und ökologischen Zustand - Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland, 19 einschlägige, schon bestehende EU-Regelungen
Inhalt
- CC-Koordination für die Landeshauptstadt Potsdam
- Beratung von Landwirten und Antragstellern
- Koordinierung und Bearbeitung von Fachrechtskontrollen
- Informationen und Beratung rund um das Thema Cross Compliance
Weitere Informationen finden Sie unter Downloads / Links im Umweltportal.
Details
Erforderliche Unterlagen
formlos
Gebühren
Berechnung nach:
Gebührengesetz des Landes Brandenburg i.V.m. Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV)
Fristen
mündliche Auskünfte ca. 5 min, schriftliche Anfragen bis zu 4 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
Ratsverordnung (EG) Nr. 1782/2003
EG-Durchführungsverordnung (EG) Nr. 796/20042
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Gebührengesetz des Landes Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) i.V.m.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Riebau | Ländlicher Raum und Landwirtschaft | Sachbearbeiterin Landwirtschaft | 0331 289-2854 |