Eine Datenweitergabe erfolgt in der Regel nach vorherigem informellen-formlosen Anschreiben.
Gebühren
Für die Übermittlung von Informationen aufgrund dieses Gesetzes können Gebühren und Auslagen (Kostenerstattung) erhoben werden. Gebührenfrei ist die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte.
Fristen
mündliche Auskünfte ca. 5 min, einfache schriftliche Auskünfte ca. 2 Wochen