pyrotechnische Erzeugnisse in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen - Genehmigung zur Verwendung Überblick Details Kontakt Beschreibung Beantragung einer Genehmigung zur Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Ähnliche Produkte / Dienstleistungen Immissionsschutz – Anzeige / Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks Erforderliche Unterlagen formloser Antrag Gebühren 40,00 - 500,00 Euro für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse Rechtsgrundlagen Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (GebOMASF) Fristen 1 - 2 Wochen Verwaltungsstruktur 4521 Arbeitsgruppe Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz