Biotopschutz
Erforderliche Unterlagen
- formlose Anfrage / Antrag
Gebühren
- Der in der Gebührenordnung enthaltene Rahmensatz bewegt sich zwischen 30,00 bis 5.000,00 Euro.
- Im Regelfall werden unter Zugrundelegung des jeweils entstehenden Verwaltungsaufwands bei einzelrechtlichen Entscheidungen 100,00 bis 150,00 Euro erhoben.
Berechnung nach:
Gebührengesetz des Landes Brandenburg i.V.m.
Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV)
Fristen
-
mündliche Auskünfte ca. 5 min, Anträge ca. 4 Wochen
Rechtsgrundlagen
Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)