Beteiligungsberichte

Gegenstand der Beteiligungsberichte sind die Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam in Form des Privatrechts und in Form von Eigenbetrieben. Gemäß § 82  Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist die Landeshauptstadt Potsdam zur jährlichen Erstellung eine Beteiligungsberichtes verpflichtet.

Der Bericht dient insbesondere der Information der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Einwohner der Landeshauptstadt Potsdam.

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