Beteiligungsberichte
Gegenstand der Beteiligungsberichte sind die Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam in Form des Privatrechts und in Form von Eigenbetrieben. Gemäß § 82 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist die Landeshauptstadt Potsdam zur jährlichen Erstellung eine Beteiligungsberichtes verpflichtet.
Der Bericht dient insbesondere der Information der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Einwohner der Landeshauptstadt Potsdam.