Beschreibung
Der Kinderreisepass hat immer die aktuellen Daten des Passinhabers zu enthalten.
Ändern sich die Daten des Passinhabers, sind auch die Daten im Kinderreisepass zu ändern. Andernfalls ist der Kinderreisepass ungültig.
Ändert sich der Ort des Hauptwohnsitzes des Passinhabers, ist der neue Wohnort im Kinderreisepass einzutragen.
Diese Änderung kann direkt im Kinderreisepass vorgenommen werden, es ist keine Neuausstellung erforderlich.
Die Änderung kann zusammen mit der Ummeldung des Wohnsitzes erfolgen.
Es kann eine andere Person bevollmächtigt werden, um den Kinderreisepass ändern zu lassen.