Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust bzw. Diebstahl bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Der Kinderreisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.
Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
Das Kind hat bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anwesend zu sein.