Grünflächensondernutzung 

Beschreibung

  • Grünflächensondernutzung für Grünflächen im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam
  • Erteilung von Genehmigungen, die über die Zweckbestimmung von Grünflächen hinausgehen
  • Überwachung und Kontrolle der erteilten Genehmigungen und inhaltliche Umsetzung
  • Kontrolle der Wiederherstellung der genutzten Grünflächen

genehmigungspflichtig sind insbesondere:

  • Aufgrabungen und Bohrungen
  • das Errichten und Unterhalten von ortsfesten oder fliegenden baulichen Anlagen (z.B. Kiosken, Bühnen, Baracken, Containern)
  • das Aufstellen von Werbeträgern, Schaukästen, Automaten etc.
  • das Lagern von Baumaterial, -gerüsten und anderen Gegenständen, die nicht unmittelbar der Zweckbestimmung der Grünflächen dienen
  • das Durchführen von Schaustellungen, Sport-, Werbe- und anderen Veranstaltungen
  • das Handel treiben sowie das Anbieten und Ausführen von Dienstleistungen
  • die Nutzung von Grünflächen für gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen
  • das Befahren von Grünflächen mit Kraftfahrzeugen

Termine für Antragsgespräche und Ortsbegehungen können individuell vereinbart werden.