Grünflächensondernutzung
Beschreibung
- Grünflächensondernutzung für Grünflächen im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam
- Erteilung von Genehmigungen, die über die Zweckbestimmung von Grünflächen hinausgehen
- Überwachung und Kontrolle der erteilten Genehmigungen und inhaltliche Umsetzung
- Kontrolle der Wiederherstellung der genutzten Grünflächen
genehmigungspflichtig sind insbesondere:
- Aufgrabungen und Bohrungen
- das Errichten und Unterhalten von ortsfesten oder fliegenden baulichen Anlagen (z.B. Kiosken, Bühnen, Baracken, Containern)
- das Aufstellen von Werbeträgern, Schaukästen, Automaten etc.
- das Lagern von Baumaterial, -gerüsten und anderen Gegenständen, die nicht unmittelbar der Zweckbestimmung der Grünflächen dienen
- das Durchführen von Schaustellungen, Sport-, Werbe- und anderen Veranstaltungen
- das Handel treiben sowie das Anbieten und Ausführen von Dienstleistungen
- die Nutzung von Grünflächen für gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen
- das Befahren von Grünflächen mit Kraftfahrzeugen
Termine für Antragsgespräche und Ortsbegehungen können individuell vereinbart werden.