Beschreibung
- Grünflächensondernutzung für Grünflächen im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam
- Erteilung von Genehmigungen, die über die Zweckbestimmung von Grünflächen hinausgehen
- Überwachung und Kontrolle der erteilten Genehmigungen und inhaltliche Umsetzung
- Kontrolle der Wiederherstellung der genutzten Grünflächen
genehmigungspflichtig sind insbesondere:
- Aufgrabungen und Bohrungen
- das Errichten und Unterhalten von ortsfesten oder fliegenden baulichen Anlagen (z.B. Kiosken, Bühnen, Baracken, Containern)
- das Aufstellen von Werbeträgern, Schaukästen, Automaten etc.
- das Lagern von Baumaterial, -gerüsten und anderen Gegenständen, die nicht unmittelbar der Zweckbestimmung der Grünflächen dienen
- das Durchführen von Schaustellungen, Sport-, Werbe- und anderen Veranstaltungen
- das Handel treiben sowie das Anbieten und Ausführen von Dienstleistungen
- die Nutzung von Grünflächen für gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen
- das Befahren von Grünflächen mit Kraftfahrzeugen
Details
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag per Antragsformular ist auszufüllen mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Antragstellers sowie bei Bauarbeiten desjenigen, der die Arbeiten tatsächlich ausführen soll
- eine genaue Bezeichnung der Grünfläche bzw. des Grünflächenteils
- Angaben über die geplante Nutzungsart und Dauer sowie den räumlichen Umfang der Benutzung, gegebenenfalls einschließlich Lageplan oder Skizze
- Angaben zur Wiederherrichtung der Grünfläche nach beendeter Nutzung. In dringenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Gefahr für die Allgemeinheit oder im Unglücksfall kann der Antrag auch telefonisch zur sofortigen Bescheidung gestellt werden
Den schriftlichen Antrag stellen Sie bitte vier Wochen vor Beginn der geplanten Benutzung.
Gebühren
nach Verwaltungsgebührensatzung
Fristen
Innerhalb von 4 Wochen in der Regel zwei Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgische Bauordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgBO)
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz- BbgNatSchAG)
Ordnungsbehördengesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (OBG)
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (VwVfGBbg)
Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam (Öffnet in einem neuen Tab)
Potsdamer Baumschutzverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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4534 Arbeitsgruppe Grünflächenunterhaltung | 0331 289-4606 |