Wehrdiensterfassung 

Beschreibung

Nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten freiwilligen Wehrdienst zu leisten.

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Soldatengesetz jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben.

Das Formular "Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr" senden Sie bitte an die

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Str. 79 / 81
14469 Potsdam.