Kinderreisepass - Verlängerung
Beschreibung
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Hauptwohnung in Potsdam kann ein Kinderreisepass mit Lichtbild verlängert werden.
Dieser ist 1 Jahr gültig. Er kann längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Verlängerung anwesend sein.
Bitte beachten Sie:
Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.