Beschreibung
Der Grundflächen- und Höhennachweis ist der Nachweis über die der Baugenehmigung entsprechenden Errichtung eines Gebäudes.
Er wird durch die Kontrolle der Grundfläche un der Höhenlage des Baukörpers erbracht.
Der Nachweis ist vom Bauherrn innerhalb von 14 Tagen nach Baubeginn zu erbringen.
Der Grundriss des Gebäudes muss in der Örtlichkeit bereits erkennbar sein. Das Formular für den Grundflächen- und Höhennachweis wird auf Wunsch durch den Fachbereich Kataster und Vermessung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
Der Antrag auf Grundflächen- und Höhennachweis sollte in Verbindung mit dem Antrag zur Gebäudeeinmessung gestellt werden, um Kostenvorteile nutzen zu können. Er muß eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vermessung, Geodateninfrastruktur
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Wir beraten Sie gern zu den Öffnungszeiten und außerhalb nach Terminvereinbarung.
Details
Erforderliche Unterlagen
Formular Vermessungsauftrag oder formloser Auftrag
Gebühren
vom Gebäudewert abhängig
Fristen
1 - 2 Wochen je nach Auftragslage und Auftragsumfang
Rechtsgrundlage(n)
§ 72 (9) Brandenburgische Bauordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgBO)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Paarsch | Arbeitsgruppenleiter Katastervermessung | Arbeitsgruppenleiter | 0331 289-3189 |