Beratung zum Bau und zur Einrichtung von Lebensmittelbetrieben 

Beschreibung

Information über die Anforderungen der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften bei der Errichtung und Ausstattung von Lebensmittelbetrieben und Betriebsstätten, die Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen.

Bei der Errichtung und dem Einrichten von Lebensmittelbetrieben und beim gewerblichen Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln sind verschiedene lebensmittelrechtliche Vorschriften zu beachten.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der zuständigen Behörde nach Betriebsaufnahme in bestimmten Zeitabständen ständig überwacht.

Entsprechende Informationen können direkt in der Behörde erfragt werden.

Die Informationen erhalten Sie nach Vorliegen der Unterlagen sofort oder nach Terminabsprache.