Beschreibung
Information über die Anforderungen der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften bei der Errichtung und Ausstattung von Lebensmittelbetrieben und Betriebsstätten, die Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen.
Bei der Errichtung und dem Einrichten von Lebensmittelbetrieben und beim gewerblichen Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln sind verschiedene lebensmittelrechtliche Vorschriften zu beachten.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der zuständigen Behörde nach Betriebsaufnahme in bestimmten Zeitabständen ständig überwacht.
Entsprechende Informationen können direkt in der Behörde erfragt werden.
Die Informationen erhalten Sie nach Vorliegen der Unterlagen sofort oder nach Terminabsprache.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Art der Einrichtung, Betriebsbeschreibung, detaillierte Einrichtungsplanung, Baubeschreibung und weitere vorhandene Projektunterlagen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab)
Lebensmittelhygieneverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)
Verordnungen:
-
Verordnung (EG) Nr. 178/2002
-
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
-
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Dr. Georgi-Pröhl | Arbeitsgruppenleiterin / amtliche Tierärztin für Lebensmittelüberwachung | Arbeitsgruppenleiterin / amtliche Tierärztin für Lebensmittelüberwachung | 0331 289-1818 |
Frau Lenius | Sachverständige für amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung | Sachverständige für amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung | 0331 289-1822 |