Kinderreisepass - Aktualisierung 

Beschreibung

Aktualisierung eines Kinderreisepasses, für mit Hauptwohnung in Potsdam registrierte Kinder, bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Auf Wunsch der Eltern wird der Kinderreisepass aktualisiert. Die Eltern entscheiden selbstständig, ob eine Aktualisierung, z. B. aufgrund der äußerlichen Veränderung des Kindes, erforderlich ist.

Eine Aktualisierung ist nur bei einem noch gültigen Kinderreisepass möglich.

Ein Kinderreisepass ist längstens 1 Jahr gültig.

Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.

Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.

Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung der Aktualisierung anwesend sein.

 

Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin

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