Kinderreisepass - Aktualisierung
Beschreibung
Aktualisierung eines Kinderreisepasses, für mit Hauptwohnung in Potsdam registrierte Kinder, bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Auf Wunsch der Eltern wird der Kinderreisepass aktualisiert. Die Eltern entscheiden selbstständig, ob eine Aktualisierung, z. B. aufgrund der äußerlichen Veränderung des Kindes, erforderlich ist.
Eine Aktualisierung ist nur bei einem noch gültigen Kinderreisepass möglich.
Ein Kinderreisepass ist längstens 1 Jahr gültig.
Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung der Aktualisierung anwesend sein.
Hinweise zum Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten
Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten:
- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)
- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass)
die Aufnahme von Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch ein Selbstbedienungsterminal möglich. Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20 m.
Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €.
*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!
Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin
Kontaktdaten
Internet | Terminverwaltung des Bürgerservicecenters |
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Erforderliche Unterlagen
Für die Aktualisierung eines Kinderreisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss.
- gültiger Kinderreisepass
- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des / der AntragstellersIn
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) des Kindes lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
(nur für Kinder unter 10 Jahren sind Abweichungen möglich)
Die Anwesenheit eines oder beider Sorgeberechtigten sowie des Kindes, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, ist zwingend erforderlich.
Gebühren
6,00 Euro
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Rechtsgrundlagen
§§ 5, 6 Passgesetz (PassG)
§ 15 Passverordnung (PassV)
Fristen
Abholung am nächsten Werktag.
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000009577.php
- Druckdatum
- 24.09.2023 19:50