Immissionsschutz – Ausnahmezulassung für verlängerte Außengastronomie-Zeiten Überblick Details Downloads / Links Kontakt Beschreibung Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Außengastronomiezeiten. Mehr Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Umweltportal unter Downloads / Links. Ähnliche Produkte / Dienstleistungen Immissionsschutz - Übersicht der Dienstleistungen Unterlagen Antrag auf verlängerte Öffnungszeiten - Außengastronomie Gebühren 10,00 - 767,00 Euro für eine Ausnahmezulassung für verlängerte Öffnungszeiten - Außengstronomie Rechtsgrundlagen Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) durchschnittliche Bearbeitungszeit 1 - 2 Wochen Formulare Außengastronomie (verlängerte Öffnungszeiten) - Antrag auf Ausnahmegenehmigung (PDF | 37,1 KB) Weitere Links Immissionsschutz (Lärm, Luft, Mobilfunk) - weitere Informationen Zuständige Mitarbeiter/innen Name ZuständigkeitTelefon E‑Mail Frau König Immissionsschutz +49 331 289-3767 Herr Thiele Abfallwirtschaft, Immissionsschutz +49 331 289-2860 Verwaltungsstruktur 4521 Arbeitsgruppe Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz