Auskunft und Akteneinsicht ehemaliger Heimkinder der DDR

Beschreibung

  1. Antragsbearbeitung

  2. Anforderung der Akte aus dem Archiv

  3. Benachrichtigung der Antragsteller über das Ergebnis und das weitere Verfahren

  4. Auskunfterteilung ist darauf gerichtet, dass dem Antragsteller von der verantwortlichen Stelle mitgeteilt wird, ob und welche personenbezogenen Daten über ihn dort in Akten gespeichert sind.

  5. Entscheidung, in welcher Form die Auskunft erteilt wird. Das steht regelmäßig im Ermessen der verantwortlichen Stelle, wobei auch Wünsche der Antragsteller berücksichtigt werden.

  6. Der Anspruch auf Information im Zusammenhang mit der Heimunterbringung umfasst:
  • die zur Person gespeicherten Sozialdaten, auch soweit sie sich auf die Herkunft der Daten beziehen
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden
  • den Zweck der Speicherung