Beschreibung
Die Satzung über die Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Potsdam in wirtschaftlichen Unternehmen umfasst die Abführung von Vergütungen und Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung. Die Satzung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2013 unter der Drucksache 12/SVV/0847 beschlossen.
Die Vergütungsleitlinie soll als Orientierung bei der Bewilligung von Vergütungen der Mitglieder der Aufsichtsräte dienen. Diese wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2013 unter der Drucksache 12/SVV/0847 beschlossen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
913 Bereich Beteiligungsmanagement | 0331 289-2804 |
Links und Downloads
Weitere Links
- Beschluss 12/SVV/0847PDF-Datei18,11 kB
- Satzung über die Festsetzung der angemessenen AufsichtsratsentschädigungPDF-Datei69,22 kB
- Leitlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Vergütung von Vertretern/ Vertreterinnen der Landeshauptstadt Potsdam in städtischen Unternehmen und Beteiligungen (Vergütungsleitlinie)PDF-Datei92,18 kB