Satzung über die Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung und Vergütungsleitlinie

Beschreibung

Die Satzung über die Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Potsdam in wirtschaftlichen Unternehmen umfasst die Abführung von Vergütungen und Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung. Die Satzung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2013 unter der Drucksache 12/SVV/0847 beschlossen.

Die Vergütungsleitlinie soll als Orientierung bei der Bewilligung von Vergütungen der Mitglieder der Aufsichtsräte dienen. Diese wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2013 unter der Drucksache 12/SVV/0847 beschlossen.

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