Genehmigung für Dreharbeiten und Komparsentätigkeit für Kinder und Jugendliche 

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam erteilt im Bereich der Regionalen Kinder- und Jugendhilfe über die SozialarbeiterInnen der Wohngebiete die schriftliche Zustimmung für eine Genehmigung zu Dreharbeiten und Komparsentätigkeit für Kinder und Jugendliche.

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnadresse der Kinder und Jugendlichen.