Beschreibung
Für alle Fahrten im Rettungsdienst (betreuungspflichtiger Krankentransport, Rettungswageneinsatz, Notarzteinsatz) werden Gebühren nach Satzung erhoben.
In der Abrechnung werden der Einsatz der Fahrzeuge mit Personal sowie die gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht.
Details
Erforderliche Unterlagen
Für den betreuungspflichtigen Krankentransport wird ein von der Krankenkasse im voraus genehmigter Transportschein benötigt.
Für alle anderen Rettungseinsätze ist möglichst die Versichertenkarte bereit zu halten (für Notfallpatienten nicht Bedingung).
Gebühren
gemäß Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam (Rettungsdienstgebührensatzung)
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG)
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam (Rettungsdienstgebührensatzung (Öffnet in einem neuen Tab))
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3752 Arbeitsgruppe Finanzen | 0331 3701-385 |