Für kostenpflichtige Hilfeleistungen der Feuerwehr wird ein Kostenbescheid erstellt.
Vor der Erstellug eines Kostenbescheides wird bei verschiedenen kostenpflichtigen Hilfeleistungen eine Anhörung gefertigt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
gemäß Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Feuerwehrkostensatzung) in aktuellster Fassung