Beschreibung
Für kostenpflichtige Hilfeleistungen der Feuerwehr wird ein Kostenbescheid erstellt.
Vor der Erstellug eines Kostenbescheides wird bei verschiedenen kostenpflichtigen Hilfeleistungen eine Anhörung gefertigt.
Details
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
gemäß Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Feuerwehrkostensatzung) in aktuellster Fassung
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)- BbgBKG)
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Feuerwehrkostensatzung (Öffnet in einem neuen Tab))
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3752 Arbeitsgruppe Finanzen | 0331 3701-385 |