Beschreibung
Die Organe einer GmbH sind in der Regel
- die Gesellschafterversammlung,
 - der Aufsichtsrat bzw. das Kuratorium, soweit in der Satzung / dem Gesellschaftsvertrag entsprechendes vorgesehen ist, sowie
 - die Geschäftsführung.
 
Grundsätzlich regelt der Gesellschaftsvertrag die Zuständigkeiten, Aufgaben und die innere Ordnung der Organe der Unternehmen.
Für Eigenbetriebe gilt die Eigenbetriebsverordnung. Demnach sind Organe eines Eigenbetriebes
- die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam),
 - der Werksausschuss,
 - der hauptamtliche Bürgermeister oder Amtsdirektor (Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam) sowie
 - die Werkleitung.
 
Eine Übersicht über die Organe der einzelnen Gesellschaften sowie deren Besetzung erhalten Sie unter Downloads / Links.
Kontakt
Organisationseinheiten
| Name | Telefon | |
|---|---|---|
| 913 Bereich Beteiligungsmanagement | 0331 289-2804 | 
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Organe der Unternehmen und deren BesetzungPDF-Datei103,62 kB
Stand 30.10.2025

