Organe der Unternehmen und deren Besetzung
Beschreibung
Die Organe einer GmbH sind in der Regel
- die Gesellschafterversammlung,
- der Aufsichtsrat bzw. das Kuratorium, soweit in der Satzung / dem Gesellschaftsvertrag entsprechendes vorgesehen ist, sowie
- die Geschäftsführung.
Grundsätzlich regelt der Gesellschaftsvertrag die Zuständigkeiten, Aufgaben und die innere Ordnung der Organe der Unternehmen.
Für Eigenbetriebe gilt die Eigenbetriebsverordnung. Demnach sind Organe eines Eigenbetriebes
- die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam),
- der Werksausschuss,
- der hauptamtliche Bürgermeister oder Amtsdirektor (Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam) sowie
- die Werkleitung.
Eine Übersicht über die Organe der einzelnen Gesellschaften sowie deren Besetzung erhalten Sie unter Downloads / Links.