Vergnügungssteuer 

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam besteuert Vergnügungen gewerblicher Art wie Tanzveranstaltungen und die Benutzung von Spielautomaten jeglicher Art an für jedermann zugänglichen Orten.

Die Steuer wird als Karten- bzw. Pauschsteuer erhoben.

Die Kartensteuer für Tanzveranstaltungen beträgt 15% des Preises oder Entgeltes einer Veranstaltung.

Für die Benutzung von Spielautomaten richtet sich die Steuer nach der Anzahl, der Art und dem Ort der aufgestellten Spielautomaten.

Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.