Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt die Grundsteuer für Grundbesitz auf ihrem Territorium.
Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und das Betriebsvermögen.
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde.
Der Hebesatz für die Landeshauptstadt Potsdam beträgt
- für das Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B) 545% und
- für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) 250%.
Auf Antrag kann die Grundsteuer unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.