Gewerbesteuer
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt Gewerbesteuer für jeden stehenden Gewerbebetrieb auf ihrem Territorium.
Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrags erhoben, der auf sie entfällt.
Auf den vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrag wenden die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze an.
In der Landeshauptstadt Potsdam beträgt der Hebesatz derzeit 455%.
Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.
Die Gewerbesteuer wird nach Ablauf des Erhebungszeitraums durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Auf die Steuer sind Vorauszahlungen zu entrichten. Die Vorauszahlungen betragen jeweils ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat und sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.