Auskunft aus dem Gewerberegister 

Kurzbeschreibung

Auskunft aus dem Gewerberegister

Beschreibung

Das Gewerberegister wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amtsverwaltung) geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Der Name des Betriebes oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinaus gehende erweiterte Gewerberegisterauskunft muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

Über abgemeldete Betriebe wird grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Damit ist bei Auskunftsbegehren, das mit einem glaubhaften Interesse verbunden ist (z.B. bei Klageverfahren, Insolvenzen und Ansprüchen sonstiger Art) im konkreten Einzelfall eine Auskunft möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die übermittelten Daten nach Landes-Datenschutzgesetzen nur für den Zweck verwendet werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.

Möglichkeiten der Antragstellung

Anträge können auf folgende Weise erfolgen:

  • per eAuskunft
  • persönlich in der Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten
  • per Fax an die angegebene Fax-Nr.
  • per E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse
  • per Post an:
    Landeshauptstadt Potsdam
    Gewerbeangelegenheiten
    Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
    14469 Potsdam

Kontaktdaten

Telefax +49 331 289-1701
Internet  Onlineverfahren zur eAuskunft

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