Auskunft aus dem Gewerberegister
Beschreibung
Bürger, Unternehmen, Institutionen, Rechtsanwälte oder Behörden können bei Nachweis eines berechtigten Interesses einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister stellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die übermittelten Daten nach Landes-Datenschutzgesetzen nur für den Zweck verwendet werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.
Möglichkeiten der Antragstellung
Anträge können auf folgende Weise erfolgen:
- per eAuskunft
- persönlich in der Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten
- per Fax an die unten angegebene Fax-Nr.
- per E-Mail an die unten angegebene E-Mail Adresse
- per Post an:
Landeshauptstadt Potsdam
Gewerbeangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Kontaktdaten
Telefax | +49 331 289-1701 |
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E-Mail-Adresse | GewerbeangelegenheitenRathaus.Potsdamde |